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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Riva Fitness und Aerobic Center Walenstadt Stand: 26.05.2023
Gerichtsstand: Mels
1. Vertragsgegenstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden, nachfolgend Mitglied oder Kunde genannt, und der Firma Riva Fitness und Aerobic Center, nachfolgend Riva Fit oder Firma genannt.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Nutzung der Räumlichkeiten, Dienstleistungen und Angebote von Riva Fit gemäss der jeweils abgeschlossenen Mitgliedschaft.
Durch die Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung in physischer oder digitaler Form sowie durch das Bestätigen der AGB bei einem Online-Kauf akzeptiert der Kunde diese AGB vollumfänglich.
Die AGB gelten ebenfalls bei einem mündlichen Kaufabschluss als rechtsgültig akzeptiert.
2. Mitgliedschaft Mit dem Akzeptieren dieser AGB gehen die Parteien eine rechtlich verbindliche Vereinbarung ein.
Der Kunde erwirbt bei Riva Fit eine Berechtigung zur Nutzung der Dienstleistungen und Räumlichkeiten im Rahmen der abgeschlossenen Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft und die Akzeptanz der AGB treten bereits mit dem Kauf in Kraft.
Mit der Unterschrift oder digitalen Bestätigung bestätigt das Mitglied, die AGB gelesen und verstanden zu haben.
Die Nutzung richtet sich nach dem abgeschlossenen Abonnement und gilt ausschliesslich für das gekaufte Produkt. Die verschiedenen Mitgliedschaften sind auf der Website der Firma unter www.rivafit.ch einsehbar.
Mit dem Kauf einer Mitgliedschaft erhält das Mitglied keine Beteiligung oder sonstige Berechtigung am Unternehmen.
Das Angebot an Gruppenkursen kann jederzeit variieren.
3. Mitgliedschaftsdauer Die Mitgliedschaftsdauer wird durch den Kunden beim Kauf bestimmt und bleibt für die vereinbarte Laufzeit gültig.
Mitgliedschaften, unabhängig davon, ob sie in monatlichen Raten oder direkt per Kreditkarte, EC-Karte, Barzahlung, TWINT oder einer anderen Zahlungsart bezahlt werden, können vom Kunden nicht vorzeitig beendet werden.
Die Nichtbenutzung der Mitgliedschaft berechtigt nicht zu einer Rückerstattung, Reduktion oder Unterbrechung der monatlichen Zahlungen.
Bei Krankheit oder Verletzung kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für die Dauer der Gültigkeit unterbrochen werden.
Für Ferien und Auslandaufenthalte kann die Mitgliedschaft nur mit der Zusatzoption Riva Fit Stop Card unterbrochen werden. Dies ist maximal für 12 Monate möglich. Die Laufzeit darf durch die Stop Card jedoch maximal um die ursprüngliche Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert werden.
Verlängerungen sind erst ab einer Dauer von mindestens 7 Tagen zulässig.
Die Mitgliedschaft wird nach Ablauf nicht automatisch verlängert und muss daher nicht gekündigt werden.
4. Mitgliedschaftszugang Das Mitglied erhält von Riva Fit entweder eine Zugangskarte oder einen Zugang über die App der Firma Virtuagym.
Die Zugangskarte ist im Abonnementspreis inbegriffen.
Bei Verlust der Zugangskarte und Ausstellung einer Ersatzkarte wird eine Gebühr von CHF 10.– erhoben.
5. Inhalt der Mitgliedschaft Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft ist das Mitglied berechtigt, die jeweils im Abonnement enthaltenen Angebote von Riva Fit zu nutzen.
Die Angebote sind in verschiedene Mitgliedschaften unterteilt und berechtigen je nach gewähltem Produkt zur Benutzung der Geräte, des Group-Fit-Programms oder weiterer Leistungen.
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der abgeschlossenen Mitgliedschaft.
6. Probetraining und Trainingsplan Jedes Mitglied hat Anrecht auf ein Probetraining sowie einen Trainingsplan.
Ausserordentliche oder zusätzliche Trainingspläne können von Riva Fit je nach Aufwand separat verrechnet werden.
7. Aufnahmegebühr Riva Fit erhebt keine Aufnahmegebühren.
8. Nutzung der Räumlichkeiten und Hausordnung Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung von Riva Fit einzuhalten.
Bei wiederholter Missachtung der Hausordnung trotz Ermahnung behält sich Riva Fit das Recht vor, die Mitgliedschaft ohne Rückerstattung bereits bezahlter Beträge zu beenden und ein Hausverbot auszusprechen.
Hausordnung Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden.
Aus hygienischen Gründen ist das Training mit freiem Oberkörper oder barfuss nicht gestattet.
Aus hygienischen Gründen sind Handtücher auf Liegen, Sitzflächen und Trainingsgeräten zu verwenden.
Die Duschen dürfen nur mit Badeschuhen betreten werden.
Verzehr auf Kredit ist nicht möglich.
Das Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet.
Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied ein Hausverbot ausgesprochen werden.
9. Zahlungen, Rechnungen und Mahngebühren Die Mitgliedschaften können per Lastschriftverfahren, EC-Karte, Kreditkarte, TWINT, Barzahlung oder per Rechnung bezahlt werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Monatliche Rechnungen sind jeweils spätestens bis zum 30. Tag des laufenden Monats fällig.
Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich Riva Fit das Recht vor, die Mitgliedschaft sowie die Zugangskarte oder den App-Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren. Die Freischaltung erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.
Für Mahnungen werden folgende Gebühren erhoben:
MahnstufeGebühr1. MahnungCHF 20.–2. MahnungCHF 40.–3. MahnungCHF 60.–

Wird eine monatliche Rechnung auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt, wird der gesamte noch ausstehende Betrag der abgeschlossenen Mitgliedschaft bzw. des Abonnements sofort zur Zahlung fällig.
Bei Einleitung eines Betreibungsverfahrens oder Einreichung eines Betreibungsbegehrens wird zusätzlich zu den gesetzlichen Kosten eine Administrationsgebühr von CHF 50.– erhoben.
Riva Fit behält sich das Recht vor, offene Forderungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben oder auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Sämtliche daraus entstehenden Kosten gehen zulasten des Mitglieds, soweit gesetzlich zulässig.
Wird eine Mitgliedschaft über die Website www.rivafit.ch gekauft, kann der Kunde unter der Rubrik Shop die gewünschte Mitgliedschaft auswählen und in den Warenkorb legen. Im Warenkorb werden die Mitgliedschaften nochmals angezeigt, inklusive Preisen und Mehrwertsteuer.
Nach Eingabe der persönlichen Daten und Abschluss des Kaufvorgangs ist der Kauf verbindlich.
10. Rückgaberecht Für gekaufte Mitgliedschaften besteht kein Rückgaberecht.
Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet, sofern in diesen AGB nichts anderes ausdrücklich geregelt ist.
11. Betreute und unbetreute Zeiten Bei Riva Fit gibt es betreute und unbetreute Zeiten.
Betreute Zeiten Montag bis Freitag: 08:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Während der betreuten Zeiten ist ein Mitarbeiter der Firma anwesend.
Unbetreute Zeiten Montag bis Freitag: 05:00 bis 08:00 Uhr sowie 20:00 bis 23:00 Uhr
Samstag: 05:00 bis 09:00 Uhr sowie 12:00 bis 23:00 Uhr
Sonntag: 05:00 bis 23:00 Uhr
Während der unbetreuten Zeiten ist das Studio durchgehend videoüberwacht.
Mitglieder dürfen keine Personen, welche nicht über eine gültige Mitgliedschaft verfügen, ohne vorherige Absprache mit Riva Fit auf die Trainingsfläche mitnehmen.
Auch während der unbetreuten Zeiten ist die Hausordnung jederzeit einzuhalten.
In den Monaten Juli und August gelten die Sommeröffnungszeiten. Diese Zeiten sowie die Laufzeit der Sommeröffnungszeiten können variieren. Das Studio behält grundsätzlich die normalen Öffnungszeiten bei, ist jedoch weniger betreut.
12. Sicherheit und Haftung Riva Fit ist 24 Stunden videoüberwacht.
Die Firma übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen, Diebstahl, gesundheitliche Vorfälle, Stürze oder ähnliche Ereignisse, welche innerhalb oder ausserhalb des Gebäudes sowie auf dem Grundstück entstehen.
Das Training erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Auf der rechten Seite des Empfangs befindet sich ein Defibrillator an der Wand, welcher im Notfall jederzeit benutzt werden kann.
Ebenfalls befindet sich dort ein medizinischer Notfallkoffer für einfache Beschwerden.
Ein Meldeschema sowie die verschiedenen Notfallnummern sind bei der Eingangstüre an der Wand angebracht.
Riva Fit stellt den Kunden abschliessbare Kästen zur Verfügung, um Wertsachen sicher zu verstauen. Für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt Riva Fit keine Haftung.
13. Höhere Gewalt Riva Fit kann nicht für äussere Einflüsse haftbar gemacht werden.
Dazu zählen insbesondere Pandemien, Finanzkrisen, Todesfälle, behördliche Schliessungen oder vergleichbare Ereignisse.
In solchen oder ähnlichen Fällen ist Riva Fit nicht verpflichtet, Rückerstattungen, Mitgliedschaftsverlängerungen, Rabatte oder sonstige Zugeständnisse zu gewähren.
Bei einer endgültigen Schliessung des Centers infolge höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände ist Riva Fit ebenfalls nicht verpflichtet, Rückerstattungen zu leisten.
14. Datenschutz Riva Fit verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen des revidierten Datenschutzgesetzes der Schweiz, nachfolgend revDSG, sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, nachfolgend EU-DSGVO, einzuhalten, soweit diese anwendbar sind.
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind unter anderem in Art. 6 revDSG festgelegt und umfassen insbesondere folgende Verpflichtungen:
Personendaten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden.
Die Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.
Personendaten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft werden.
Personendaten dürfen nur so bearbeitet werden, dass es mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist.
Personendaten werden vernichtet oder anonymisiert, sobald sie für den Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Wer Personendaten bearbeitet, muss sich über deren Richtigkeit vergewissern und angemessene Massnahmen treffen, damit unrichtige oder unvollständige Daten berichtigt, gelöscht oder vernichtet werden.
Die Angemessenheit der Massnahmen hängt insbesondere von der Art und dem Umfang der Bearbeitung sowie vom Risiko ab, welches die Bearbeitung für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringt.
15. Datenschutzrechtliche Pflichten Riva Fit bestätigt insbesondere Folgendes:
15.1 Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten Sofern Riva Fit 250 oder mehr Mitarbeitende beschäftigt, sensitive Daten in grossem Umfang bearbeitet oder Hochrisiko-Profiling betreibt, führt Riva Fit ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten.
15.2 Datenschutzerklärung Jede planmässige und gesetzlich nicht erforderliche Beschaffung von Personendaten wird in der Datenschutzerklärung vermerkt.
Riva Fit weist die betroffenen Personen auf die Datenschutzerklärung hin, beispielsweise in AGB, Formularen, Apps oder auf der Website.
Die Datenschutzerklärung ist auf der Website von Riva Fit kommuniziert, sofern eine solche besteht.
15.3 Auftragsbearbeiter Falls Riva Fit einem IT-Provider oder einer sonstigen Drittpartei die Bearbeitung von Daten anvertraut, wird ein entsprechender Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
15.4 Meldung von Verletzungen der Datensicherheit Ist die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Personendaten verletzt und besteht ein hohes Risiko negativer Folgen für einzelne Personen, erfolgt eine Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, EDÖB.
15.5 Rechte der betroffenen Personen Riva Fit identifiziert betroffene Personen vor der Auskunftserteilung korrekt.
Jede Person kann Auskunft über ihre eigenen Personendaten sowie, soweit gesetzlich vorgesehen, weitere Informationen verlangen.
Jede Person kann die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Jede Person kann, soweit gesetzlich zulässig, die Löschung ihrer Daten verlangen.
In bestimmten Fällen müssen Personendaten auf Verlangen herausgegeben werden.
15.6 Datenschutz als Standard Wo Riva Fit in Apps, auf Websites oder anderen Systemen Einstellungen zum Datenschutz anbietet, werden diese grundsätzlich auf das erforderliche Minimum voreingestellt.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Bearbeitung von Personendaten auf das für den jeweiligen Verwendungszweck notwendige Mindestmass beschränkt ist.
Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft kann die Aufnahme in den Newsletter erfolgen. Der Newsletter kann nach dem ersten Empfang jederzeit abbestellt werden.
15.7 Vertraulichkeit Riva Fit behandelt anvertraute und beruflich notwendige Personendaten vertraulich, sofern nicht vorgängig ausdrücklich klargestellt wurde, dass bestimmte Daten nicht vertraulich behandelt werden.
16. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Mels.
Es gilt Schweizer Recht.